Abwasser: Entwässerungsgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Für die Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser ist in Deutschland in der Regel eine Erlaubnis erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.
Spezielle Hinweise für Landkreis Segeberg
Dokumente und Formulare- Ansprechpartner*innen für die Entwässerungsgenehmigung PDF-Datei: (PDF, 127 kB)
- Kleinkläranlagen (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 2,9 MB)
- Kleinkläranlagen (Merkblatt) PDF-Datei: (PDF, 600 kB)
- Niederschlagswasserversickerung (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 64 kB)
- Niederschlagswasserversickerung (Anzeigeformular) PDF-Datei: (PDF, 53 kB)
- Niederschlagswasserversickerung (Leitfaden) PDF-Datei: (PDF, 89 kB)
- Niederschlagswasserversickerung - Wann erlaubnisfrei, wann anzeigepflichtig? (Merkblatt) PDF-Datei: (PDF, 50 kB)
- Rohr-Rigolenversickerung A 138 (Formular) XLS-Datei: (XLS, 283 kB)
- Schachtversickerung A 138 (Formular) XLS-Datei: (XLS, 281 kB)
- Sickermulde A 138 (Formular) XLS-Datei: (XLS, 291 kB)
- Untergrundverrieselung Wartung (Merkblatt) PDF-Datei: (PDF, 421 kB)
Ansprechpartner*innen
- Ansprechpartner*innen für die Entwässerungsgenehmigung PDF-Datei: (127 kB)
Überwachung Klärteiche und Kläranlagen, Regenwasserbehandlung und Kanalisation
Ämter Kisdorf und Leezen; Stadt Bad Segeberg; Gemeinde Henstedt-Ulzburg und Wahlstedt
Ämter Bornhöved und Trave- Land; Stadt Kaltenkirchen
Ämter Bad Bramstedt- Land, Boostedt-Rickling, Kaltenkirchen-Land, Gemeinde Ellerau, Stadt Bad Bramstedt
Ämter Kaltenkirchen-Land, Kisdorf, Itzstedt und Leezen, Städte Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Norderstedt; Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg
Ämter Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling, Bornhöved und Trave-Land; Stadt Bad Segeberg und Gemeinde Wahlstedt
Abwasserabgabe
Teaser
Sie möchten Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser einleiten? Dann ist hierfür ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis der Gewässerbenutzung an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Gemeinde bzw. das örtlich zuständige Amt als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft.
Voraussetzungen
- Stand der Technik (Emissionsbetrachtung)
- Immissionsbetrachtung
- Sonstige Rechtsvorschriften
- Verschlechterungsverbot, Zielerreichungsgebot
- Keine Verletzung von Rechten Dritter
- Ordnungsgemäße Ausübung des wasserwirtschaftlichen Ermessens
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren.
Rechtsbehelf
Gegen die Erlaubnis kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-PfalzWas sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Weiterführende Informationen (extern):
Ansprechpersonen für den Bereich Wasser
Fachlich freigegeben am
03.05.2021Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erst mit Erteilung der Erlaubnis erfolgen darf.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser), das in das oberirdische Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser eingeleitet werden soll.
Anträge / Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verwaltungsleistung „Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis Erteilung als Erlaubnis“ ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.