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Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen.
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie
mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt sind oder Ehepartnerin beziehungsweise Ehepartner / oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner sind oder
ein berechtigtes rechtliches Interesse haben, zum Beispiel durch einen Erbschein oder einen Grundbuchauszug
Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert.
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
Vornamen, Familienname und Geburtsname
Ort und Tag der Geburt
letzter Wohnsitz und Familienstand
Vornamen, Familienname und Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners
Ort und Zeitpunkt des Todes
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung
die Nachlassabwicklung
die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
Voraussetzungen
Der Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet.
Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
Sie sind
die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
Eltern oder Großeltern beziehungsweise Nachkommen der verstorbenen Person oder
Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante oder Onkel, und können ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Erbschein
Grundbuchauszug
Ausweis oder Reisepass
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
Fristen
Welche Fristen muss ich beachten?
Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.
Anschließend sind Auskünfte aus dem Sterberegister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
für nahe Verwandte oder Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner:
Verwandtschafts- beziehungsweise Ehenachweis, beispielsweise
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Lebenspartnerschaftsurkunde
Personalausweis oder Reisepass
für Geschwister der verstorbenen Person:
Verwandtschaftsnachweis
Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
jeweils den Personalausweis oder Reisepass von der Person, die vertritt und von der Person, die vertreten wird
für andere Personen ohne Verwandtschaftsbezug:
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Erbschein
Grundbuchauszug
Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
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