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Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und sich Ihre Einkommenssituation nicht stark verbessert hat, können Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Sie Wohngeld weiterhin beziehen als
Mietzuschuss oder als
Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Die Weiterleistung des Wohngelds wird in der Regel wiederum für 12 Monate bewilligt. Bei gleichbleibendem Einkommen kann der Bewilligungszeitraum bis zu 24 Monate betragen.
Verfahrensablauf
Sie stellen Ihren Weiterleistungsantrag schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular oder mithilfe des Onlinedienstes. Das Formular können Sie per Post an die für Sie zuständige Wohngeldstelle senden oder persönlich abgeben.
Die Behörde prüft Ihren Weiterleistungsantrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Im Falle einer Weiterbewilligung wird das Wohngeld in der Regel für 12 Monate weiter bewilligt und kann bei vergleichsweise konstantem Einkommen bis zu 24 Monate weiter gewährt werden.
Voraussetzungen
Ihre Einkommensverhältnisse haben sich seit dem Erstantrag nicht stark verbessert.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Bei weiter bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld
Was sollte ich noch wissen?
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
In der Regel wird Ihnen das Wohngeld vom Ersten des Monats nach Ablauf des vorherigen Bewilligungszeitraumes an gezahlt. Dafür müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Weiterleistungsantrag bei der Wohngeldstelle stellen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Weiterleistung des Wohngelds entweder mit dem entsprechenden Formular Ihrer zuständigen Behörde oder formlos per E-Mail, Fax oder Telefon
Je nach Ihrer Situation legen Sie Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vor. Dazu können zum Beispiel gehören:
Nachweise über Transferleistungen, zum Beispiel:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Sozialgeld
Grundsicherung im Alter
Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Verdienstbescheinigung
erhöhte Werbungskosten, die Sie mit dem Steuerbescheid nachweisen
aktuelle Bescheide zum Beispiel über:
Rentenbezüge
Arbeitslosengeld I
Kurzarbeitergeld
Übergangsgeld
Nachweis über Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen,
bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid
Sie sollten die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder angeben Die Wohngeldstelle prüft dann, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Nachweise anfügen, zum Beispiel:
Immatrikulationsbescheinigung von Studierenden
BAföG-Bescheid
Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
Krankenversicherungsnachweis
Nachweis über Renten oder Lebensversicherung
Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Nachweis über Pflegegeldzahlungen
Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten
EU-Aufenthaltserlaubnis sowie eine meldebehördliche Anmeldung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern
Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte
Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Nachweise:
Eigentumsnachweis
Grundbuchauszug
Kaufvertrag
Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
Nachweis über die Belastung aus der Baufinanzierung, zum Beispiel
Fremdmittelbescheinigung
letzter Zahlungsbeleg
gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan
Nachweis über die Höhe des Kaufpreises oder der Bau oder Modernisierungskosten
Grundsteuerbescheid oder Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Vermietung
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